Allgemeine Miet-, Ersatz- und Vorführsachbedingungen
1 Allgemeines
Die Imhof Schweisstechnik GmbH überlässt Ihren Kunden (Dritten) Geräte der Schweiss- und Schneidtechnik zum entgeltlichen Gebrauch gemäss den nachfolgenden Bestimmungen. Diese sind integrierender Bestandteil eines mündlichen oder schriftlichen Miet-, Ersatz- oder Vorführsachvertrages.
2 Umfang und Benützung
Der Umfang der Miet-, Ersatz- oder Vorführsache wird auf dem Lieferschein detailliert aufgeführt. Die Sache wird vor der Auslieferung an den Kunden auf Vollständigkeit und Funktion durch den Kunden geprüft und mit der Unterschrift der Auftragspapiere dokumentiert und bestätigt.
Allfällige Mängel sind der Imhof Schweisstechnik GmbH sofort nach deren Feststellung, spätestens 1 Tag nach Übernahme der Miet- Ersatz- oder Vorführsache, mündlich oder schriftlich zu melden. Wird diese Frist versäumt, so gilt die Miet-, Ersatz- oder Vorführsache als vollständig und funktionstüchtig übernommen und eingesetzt.
Die Gewährleistung für Mängel richtet sich nach den Bestimmungen des OR.
Eine Betriebsanleitung mit Angaben über Installation und Bedienung liegt jeweils bei, oder wird digital zur Verfügung gestellt, und ist nach Ablauf der Einsatzdauer zurückzugeben oder zu löschen.
Der Kunde darf die Miet-, Ersatz- oder Vorführsache nur so einsetzen, wie es die Bedienungsanleitung vorschreibt. Es ist verboten, an der Miet-, Ersatz- oder Vorführsache Änderungen jeglicher Art vorzunehmen.
3 Dauer des Miet-, Ersatz- und Vorführsachvertrags
Die Einsatzdauer beginnt mit dem Tag der Abholung bzw. mit der Auslieferung (Abgehend bei der Imhof Schweisstechnik GmbH) der Miet-, Ersatz- oder Vorführsache und endet mit dem Tag an dem dieser wieder bei der Imhof Schweisstechnik GmbH eintrifft. Das Datum der Ausgabe und der Rücknahme wird durch die Imhof Schweisstechnik GmbH geführt.
Samstage, Sonntage und Feiertage gelten als Einsatztage und sind kostenpflichtig.
Wird die Miet- Ersatz- oder Vorführsache durch die Imhof Schweisstechnik GmbH, oder eines durch die Imhof Schweisstechnik GmbH beauftragen Unternehmens vor Ort montiert/installiert, gehen Nutzen und Gefahr mit dem Abschluss der Montage/Installation auf den Kunden über.
4 Kosten
Die Höhe des Miet-, Ersatzsachzinses richtet sich nach dem Neuwert der Sache und wird durch die Imhof Schweisstechnik GmbH festgesetzt. Als Basis gelten die aktuellen Verkaufspreise der jeweiligen Produkte.
Der Mindestmietbetrag für die Mietsache beträgt 100.00—SFr. unabhängig von der Mietdauer. Bei Ersatzsachen beträgt dieser 30.00.—SFr.
Für Vorführsachen werden grundsätzlich keine Vorführsachzinsen verrechnet. Der Kunde darf die Vorführsache für die vereinbarte Dauer (7 Wochentage) unentgeltlich testen. Danach wird die Vorführsache automatisch in eine Mietsache umgewandelt, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Eine längere Einsatzdauer (max. 14 Wochentage) ist in schriftlicher Form auf den Auftragspapieren zu vermerken. Ohne diesen Vermerk gilt die oben genannte Einsatzzeitregelung.
Längere Vorführzeiträume sind durch die Geschäftsleitung der Imhof Schweisstechnik GmbH zu bewilligen!
Bei einer Einsatzdauer von mehr als 4 Wochen (30 Tagen) werden die Mietkosten nur noch mit ganzen Wochen verrechnet! (jede angefangene Woche = 1 ganze Woche)
Zusätzlich zum Miet-, Ersatz- oder Vorführsachzins können die folgenden Kosten in Rechnung gestellt werden:
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Einmalige Bereitstellungs- und Wiederinstandstellungskosten. Diese werden nach Aufwand verrechnet. Es gilt dabei der aktuelle Stundensatz der Imhof Schweisstechnik GmbH.
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Kosten für Hin- und Rücktransport sowie allfällige Verpackungskosten.
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Montage- und Instruktionskosten beim Kunden nach Aufwand, einschliesslich Kosten für Reise, Verpflegung und Unterkunft.
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Kosten des Verbrauchsmaterials wie Zusatzwerkstoffe, Schutzgase, Verschleissteile, usw.
Verschleissteile bei Schweiss- und Schneidbrennern werden nach jedem Einsatz, unabhängig von der Einsatzdauer, durch neue Teile ersetzt und in Rechnung gestellt. -
Kosten für fehlende oder defekte Bestandteile der Miet- Ersatz- oder Vorführsache, sowie Instandstellung von allfälligen Beschädigungen.
Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils am Ende des Kalendermonats oder nach Beendigung des Miet-, Ersatz- oder Vorführeinsatzes, und ist fällig bei Rechnungserhalt. Gelangt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Imhof Schweisstechnik GmbH berechtigt, das Miet-, Ersatz- oder Vorführsachverhältnis unverzüglich aufzulösen und die Miet-, Ersatz- oder Vorführsache auf Kosten des Kunden zurückzuholen.
5 Reparatur und Unterhalt
Der Kunde ist verpflichtet, die Miet-, Ersatz- oder Vorführsache sachgemäss zu unterhalten und mit aller Sorgfalt zu behandeln. Schäden, die durch unsachgemässe Benutzung entstanden sind, werden zu Lasten des Kunden, durch die Imhof Schweisstechnik GmbH repariert.
Die Behebung von einfachen, gelegentlich auftretenden Betriebsstörungen (z.B. Sicherungsdefekt, verstopfte Gasdüsen, Drahtklemmen, usw.) sind Sache des Kunden.
Mängel bzw. Defekte an der Miet-, Ersatz- oder Vorführsache sind der Imhof Schweisstechnik GmbH unverzüglich zu melden. Diese entscheidet dann über das weitere Vorgehen, bzw. führt die Reparatur(en) an der Miet-, Ersatz- oder Vorführsache durch.
Reparaturen dürfen nur durch die Imhof Schweisstechnik GmbH durchgeführt werden.
6 Anrechnung beim Kauf
Wird die Miet-, Ersatz-, oder Vorführsache während der aktiven Einsatzzeit erworben, werden 50% der bis zum Kaufentscheid aufgelaufenen Kosten an den Kaufpreis angerechnet.
Eine Anrechnung kann nur erfolgen, wenn die Miet-, Ersatz- oder Vorführsache während der aktiven Einsatzzeit erworben wird.
Der Kauf erfolgt gemäss den allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Imhof Schweisstechnik GmbH.
7 Weitergabe bzw. Untermiete
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Miet-, Ersatz- oder Vorführsache oder auch Teile davon an Dritte abzutreten oder weiterzuvermieten.
8 Haftung
Der Kunde haftet während der Einsatzdauer uneingeschränkt für die Miet-, Ersatz- oder Vorführsache. Es ist Sache des Kunden, für entsprechende Versicherungsdeckung zu sorgen.
Der Kunde hält die Imhof Schweisstechnik GmbH gegen alle Ansprüche Dritter schadlos, die während der Dauer des Einsatzverhältnisses aus der Benützung der Miet-, Ersatz- oder Vorführsache entstanden sind.
9 Sicherung gegen Retentionsrecht
Die Miet-, Ersatz- oder Vorführsache ist Eigentum der Imhof Schweisstechnik GmbH. Wird diese in gemieteten Räumlichkeiten eingesetzt, so ist die Imhof Schweisstechnik GmbH befugt, nach Rücksprache mit dem Kunden, den Gebäudeeigentümer über die Eigentumsverhältnisse der Miet-, Ersatz- oder Vorführsache zu informieren. Letzterer ist der Imhof Schweisstechnik GmbH unaufgefordert zu nennen.
10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Kirchleerau.
11 Gültigkeit
Die vorstehenden allgemeinen Miet-, Ersatz- und Vorführsachbedingungen sind verbindlich, und der Kunde akzeptiert diese uneingeschränkt mit der Übernahme der Miet-, Ersatz- oder Vorführsache.
Änderungen bedürfen der Schriftform.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Imhof Schweisstechnik GmbH behalten grundsätzlich Ihre Gültigkeit.
12 Ergänzungen
Ergänzend zu den allgemeinen Miet-, Ersatz- und Vorführsachbedingungen kommen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) der Imhof Schweisstechnik GmbH zur Anwendung.
Die Imhof Schweisstechnik GmbH ist berechtigt, alle Rechte die sich aus diesem Vertrag ergeben, an Dritte abzutreten.
13 Letzte Überarbeitung
Kirchleerau, 01.08.2026