Allgemeine Geschäftsbedingungen

1          Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Dienstleistungen, Beratungen, Projektarbeiten und damit verbundene Angebote, sowie den Verkauf physischer Waren über die Website durch die Imhof Schweisstechnik GmbH. Sie richten sich an Privat- und Geschäftskunden und sind Bestandteil jedes Vertrags mit der Imhof Schweisstechnik GmbH

2          Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Dies gilt ebenso für die Darstellung von Produkten auf der Website, welche kein rechtlich bindendes Angebot darstellen.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein Angebot schriftlich, per E-Mail, über ein Formular oder auf andere nachvollziehbare Weise angenommen wird. Massgebend sind das Angebot, die Auftragsbestätigung und diese AGB.

In Bezug auf die Webseite gibt die Kundin oder der Kunde mit dem Absenden der Bestellung ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter die Bestellung elektronisch bestätigt oder die Ware versendet.

 

Der Vertrag wird durch unsere schriftliche Annahme der Bestellung geschlossen und steht unter dem Vorbehalt, dass die zu seiner Ausführung wesentlichen Voraussetzungen erfüllt und insbesondere die allenfalls erforderlichen Bewilligungen rechtzeitig beigebracht werden.

Bei Änderung behördlicher Vorschriften, die den Vertrag beeinflussen, sind wir berechtigt, den Vertrag entsprechend anzupassen.

Unsere Angaben in Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen und anderen Unterlagen sind für die endgültige Ausführung nur bei schriftlicher Zusicherung verbindlich, Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten.

An unseren Zeichnungen, Plänen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Urheberrecht vor. Ohne unser schriftliches Einverständnis dürfen sie weder kopiert, Dritten zugänglich gemacht noch zur Anfertigung der betreffenden Sache verwendet werden.

3           Preise und Zahlung

Unsere Preise gelten, soweit nichts anderes vereinbart wurde, in Schweizer Franken (CHF), netto, exkl. MwSt., für Lieferung ab Werk Kirchleerau, ohne Verpackung. Bei Kursänderungen sind wir berechtigt, unsere Preise anzupassen.

Mehrwertsteuer, Versandkosten oder zusätzliche Gebühren werden ausgewiesen, soweit sie anfallen.

Bei Lieferfristen von mehr als sechs Monaten gelten unsere Preise als Richtpreise; bei Lohn- und

Materialpreiserhöhungen bis zur Ablieferung des Liefergegenstandes sind wir berechtigt, unsere Preise angemessen zu erhöhen.

Leistungen, die in unserer Annahme nicht enthalten sind, wie insbesondere Montage, Inbetriebsetzung und Instruktion, sowie Spesen, Gebühren und Abgaben werden gesondert in Rechnung gestellt.

Für Bestellungen mit Warenwert netto unter 30.00 SFr. erheben wir einen Mindermengenzuschlag in der Höhe der Differenz des effektiven Netto-Warenwerts bis zum Mindermengenzuschlag.

Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug, oder entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen fällig. Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter Mahngebühren und Verzugszinsen im gesetzlich zulässigen Umfang verlangen.

4           Lieferfrist

Die Lieferfrist beginnt nach Vertragsabschluss, sobald die erforderlichen Bewilligungen vorliegen und die bei Bestellung vereinbarte, fällige Anzahlung eingegangen ist. Sie ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bei ihrem Ablauf in unserem Werk versandbereit ist.

Die Lieferung erfolgt innerhalb von Schweiz. Die voraussichtliche Lieferfrist beträgt 3 bis 7 Arbeitstage, sofern im Shop oder in der Bestellbestätigung keine abweichende Frist genannt wird. Lieferfristen sind Richtwerte. Verzögerungen durch Zahlungsabwicklung, Verfügbarkeit, Versanddienstleister, höhere Gewalt oder unvollständige Kundendaten können die Lieferung verzögern.

Die verspätete Ablieferung von Teilen, die auf die Verwendung des Liefergegenstandes keinen wesentlichen Einfluss haben, gilt nicht als Lieferverzögerung.

Die Lieferfrist verlängert sich ohne weiteres und entsprechend:

  1. wenn unvorhergesehene Ereignisse bei uns oder unseren Unterlieferanten eine Verzögerung bedingen; als Ereignisse dieser Art gelten insbesondere Betriebsstörungen (Streik, Sperren, unverschuldeter Arbeiter-, Material- und Energiemangel, Fehlgüsse, Ausschuss werden von Arbeitsstücken oder nicht grobfahrlässig verschuldete Verzögerungen in der Fertigstellung), Transporthindernisse, behördliche Verbote und Beschränkungen (inkl. Pandemieregelungen sowohl in der Schweiz wie auch im Land des Lieferantensitzes), Fälle höherer Gewalt (Brand, Einsturz, Überschwemmungen, Epidemien, Aufruhr, Mobilmachung, Krieg und dergleichen), oder andere Gründe, die ausserhalb unseres Willens oder Einflussbereichs liegen;

  2. wenn Umstände, die der Besteller verschuldet oder zu vertreten hat, die Verzögerung bedingen, insbesondere wenn er seine Vertragspflichten nicht pünktlich erfüllt, die Zahlungsbedingungen missachtet, Vorbereitungshandlungen (Lieferungen von Angaben und Unterlagen für die Ausführung der Bestellung, Beibringung erforderlicher Genehmigungen und dergleichen) nicht rechtzeitig trifft oder die Bestellung nachträglich ändert.

Wenn Gründe gemäss Punkt a) und b) oder Ereignisse oder Verhältnisse, die wir nicht verschuldet haben, Lieferungen auf absehbare Zeit unmöglich machen, können wir entschädigungslos vom Vertrag zurücktreten oder, wenn sie diese lediglich verzögern, die Vertragsbestimmungen den allenfalls veränderten Verhältnissen anpassen.

Eine Verspätung in der Ablieferung gibt dem Besteller weder das Recht zum Rücktritt vom Vertrag noch das Recht auf Ersatz des direkten oder indirekten Verzugsschadens, es sei denn, dass ein solches Recht schriftlich vereinbart wurde, unser Verschulden nachgewiesen ist und dem Besteller nicht mit einer Ersatzlieferung ausgeholfen werden kann.

5           Leistungserbringung

Leistungen nach Aufwand werden anhand der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit und der zur Auftragsabwicklung aktuellen Stunden- oder Tagessätze der Imhof Schweisstechnik GmbH verrechnet. Termine gelten als Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung, verspäteter Freigaben oder nachträglicher Änderungswünsche verlängern die Fristen angemessen.

6           Mitwirkungspflicht

Kundinnen und Kunden stellen alle für die Leistung notwendigen Informationen, Zugänge, Inhalte, Freigaben und Entscheidungen rechtzeitig bereit. Verzögerungen oder Mehraufwand infolge unvollständiger Mitwirkung können separat verrechnet werden.

7           Rückgabe und Widerruf

Nach Schweizer Recht besteht bei Online-Käufen kein allgemeines gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht. Der Anbieter gewährt deshalb kein freiwilliges Rückgaberecht, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ansprüche wegen mangelhafter Ware bleiben vorbehalten.

8           Zahlungen

Zahlungen sind nach Übereinkunft zu leisten und, soweit nichts anderes vereinbart wurde, in effektiven Schweizerfranken. Zahlungen in einer anderen als der vereinbarten Währung werden, sofern wir sie annehmen, zum Tageskurs, Valutadatum des Zahlungseingangs, umgerechnet.

Zahlungen dürfen nicht wegen Mängeln des Liefergegenstandes oder Gegenforderungen des Bestellers zurückbehalten oder gekürzt werden. Auf verspäteten Zahlungen des Bestellers berechnen wir Verzugszinsen von 5% im Jahr von der Fälligkeit an.

5           Eigentumsvorbehalt/Nutzungsrecht(e)

Bis zum vollständigen Eingang der Zahlungen bleibt der Liefergegenstand  bzw. das Nutzungsrecht unser Eigentum; der Besteller darf darüber in keiner Weise verfügen, auch wenn der Eigentumsvorbehalt nicht eingetragen ist.

Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand, solange er unter Eigentumsvorbehalt/Nutzungsrecht steht, auf Kosten des Bestellers gegen Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern.

10          Versand

Mangels besonderer Instruktionen seitens des Auftraggebers besorgen wir auf Kosten desselben Verpackung und Verlad der Sendungen nach bestem Wissen und eigenem Ermessen, jedoch ohne Verantwortlichkeit. Gebrauchtes Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen.

Die Gefahr geht vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn wir frachtfrei liefern oder wenn in der Lieferung die Montage eingeschlossen ist.

Die Versicherung der Sendungen gegen Schäden irgendwelcher Art ist Sache des Bestellers.

Beschädigungen oder Verluste während des Transportes sind durch die zuständige Instanz in rechtsgültiger Form feststellen zu lassen.

Wird die Ablieferung des versandbereiten Liefergegenstandes durch den Besteller verzögert oder wird der Versand aus Gründen, die wir nicht grobfahrlässig verschuldet haben, verzögert, oder unmöglich, so lagert der Liefergegenstand auf Rechnung und Gefahr des Bestellers zu den jeweils üblichen Ansätzen. Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Rechnung des Bestellers an einem Drittort einzulagern.

11          Gewährleistung und Mängel

Bei Mängeln des Liefergegenstandes infolge fehlerhafter Konstruktion, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung haften wir bei einschichtigem Betrieb während 12 Monaten (bei Tag- und Nachtbetrieb während 6 Monaten) seit Versandbereitschaft dafür, dass alle unbrauchbaren und schadhaften Teile nach unserer Wahl ausgebessert oder ersetzt werden. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.

Wir haften nicht bei anderen Mängeln des Liefergegenstandes, insbesondere nicht für solche, die Folge natürlichen Verschleisses, übermässiger Beanspruchung, unsachgemässer Bedienung, nachlässiger Wartung, unsachgemässer Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes, fehlerhafter Montage oder Inbetriebsetzung durch Besteller oder Dritte, ungeeigneter Betriebsmittel, ungewöhnlicher Betriebsbedingungen (chemische, elektrochemische, elektrische Einflüsse und dergleichen).

Dem Besteller stehen bei Mängeln des Liefergegenstandes neben dem Nachbesserungsanspruch grundsätzlich keine weiteren Ansprüche zu, insbesondere nicht auf Verweigerung der Annahme, Minderung, Wandelung, Ersatz des unmittelbaren Schadens (Personen-, Sach- und Vermögensschaden), Rücktritt vom Vertrag und dergleichen.

Können wir einen Mangel nicht beheben und wird dadurch der Wert des Liefergegenstandes oder seine Tauglichkeit zum gewöhnlichen Gebrauch wesentlich herabgesetzt, so hat der Besteller Anspruch auf eine entsprechende Minderung des Kaufpreises.

Der Besteller kann uns bei Mängeln des Liefergegenstandes nur und erst in Anspruch nehmen, wenn er seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nachgekommen ist.

Die Ansprüche des Bestellers bei Mängeln des Liefergegenstandes erlöschen sofort und gänzlich, wenn der Besteller uns den mangelhaften Liefergegenstand nicht auf erste Aufforderung zur Prüfung und Behebung der gerügten Mängel während einer angemessenen Frist zur Verfügung stellt oder zugänglich macht oder wenn er ohne unsere schriftliche Einwilligung Änderungen oder Reparaturen am Liefergegenstand vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt.

Der Besteller ist nur berechtigt, Mängel des Liefergegenstandes selbst zu beheben oder durch einen Dritten beheben zu lassen, wenn wir mit der Nachbesserung im Verzuge sind oder wenn nur so eine erhebliche Gefahr für die Betriebssicherheit abgewendet werden kann. Er hat solche Fälle unverzüglich mitzuteilen und kann Anspruch auf Ersatz der ausgewiesenen, notwendigen Kosten verlangen, die uns sonst erwachsen wären.

Für ersetzte oder nachgebesserte Teile des Liefergegenstandes haften wir in gleicher Weise wie für den Liefergegenstand.

Die Garantiefrist für den Liefergegenstand verlängert sich um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung beim Besteller.

Der Besteller hat uns Mängel des Liefergegenstandes, für die er die Garantie in Anspruch nehmen will, unverzüglich nach ihrem Auftreten schriftlich zu melden. Die Garantieansprüche verjähren innert 6 Monaten nach der rechtzeitigen Mängelrüge.

Wir übernehmen die Kosten für die Beschaffung der Ersatzgegenstände und der Instandstellung des Liefergegenstandes in unserem Werk. Alle anderen Kosten trägt der Besteller, insbesondere diejenigen der Gestellung seiner Hilfskräfte und der Überlassung seiner Hilfsmittel.

Bei der Lieferung von Fremdfabrikaten übernehmen wir nur diejenigen Garantien, welche ihre Lieferanten uns gegenüber eingehen.

Bei mangelhafter Ware gelten die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Kundinnen und Kunden prüfen die Lieferung nach Erhalt und melden erkennbare Mängel möglichst rasch. Eine weitergehende Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich zugesichert wurde.

Mängel an Dienstleistungen oder Arbeitsergebnissen sind nach Entdeckung möglichst rasch und nachvollziehbar zu melden. Der Anbieter erhält Gelegenheit zur Nachbesserung. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im gesetzlich zwingenden Umfang oder wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

12          Haftung

Der Anbieter haftet für direkte Schäden nur, soweit diese absichtlich oder grobfahrlässig verursacht wurden oder eine zwingende gesetzliche Haftung besteht. Jede weitergehende Haftung, insbesondere für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust, wird ausgeschlossen.

13          Datenschutz

Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der separat veröffentlichten Datenschutzerklärung.

13          Erfüllungsort

Erfüllungsort für die Lieferung ist Kirchleerau.

15          Anwendbares Recht und Gerichtsstand

In Bezug auf den Inhalt und die Auslegung unserer Angebote und Lieferungsverträge gilt ausschliesslich das schweizerische Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus unseren Angeboten oder den mit uns geschlossenen Lieferungsverträgen ist Kirchleerau oder ein durch die Imhof Schweisstechnik GmbH festgelegten Standort.

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

16          Gültigkeit der allgemeinen Bedingungen

Der Anbieter kann diese AGB jederzeit anpassen. Für einzelne Verträge gilt die Fassung, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses akzeptiert wurde, sofern keine zwingenden Gründe für eine Änderung bestehen.

Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Bedingungen des Bestellers, die mit unseren allgemeinen Bedingungen im Widerspruch stehen, gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich und in schriftlicher Form anerkannt haben.

17          Ergänzungen

Die Imhof Schweisstechnik GmbH ist berechtigt, alle Rechte die sich aus diesem Vertrag ergeben, an Dritte abzutreten.

18          Hinweis bei EU-Bezug

Für Kunden und Kundinnen mit Sitz in der EU gilt diese Allgemeine Geschäftsbedingung in uneingeschränkter Form. Die Imhof Schweisstechnik GmbH ist nicht verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben, gewährleistungspflichten oder andere Normen zu erfüllen.

Mit der Bestellung bei der Imhof Schweisstechnik GmbH, akzeptieren die Kunden und Kundinnen diese vertragliche Bedingung ohne Einschränkung!

19          Letzte Überarbeitung

Kirchleerau, 01.08.2026